Ein- und Durchmarscherlaubnis

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Einmarscherlaubnis haben automatisch alle Mitglieder eures Fürstentum und außerdem alle Mitglieder dessen verbündeten Fürstentums,allerdings erst wenn man den Newbschutz verlässt Darüberhinaus ist es nicht möglich EME zu erteilen.


Besteht Ein- und Durchmarscherlaubnis ( meistens Einmarscherlaubnis oder kurz: EME ) bei einem Spieler, können eigene Truppen über und in dessen Provinzen stationieren. Außerdem wird der eigene Sichtbereich auf die Provinzen dieses Spielers erweitert.

Provinzen, in denen man Einmarscherlaubnis hat erkennt man in der Sektoransicht an diesem Symbol:

Zusammenarbeit mit anderen Spielern ist ohne gegenseitige Einmarscherlaubnis kaum möglich, daher wird vom System, der eigenen Allianz und dem Bündnis -Partner (Allianz) automatisch Einmarscherlaubnis erteilt. Andererseits birgt die Einmarscherlaubnis auch Gefahren, ein Spieler kann zum Beispiel Truppen auf eigene Provinzen stationieren und diese dann ohne Vorwarnzeit angreifen. Solche Taktiken sind allerdings in der TC-Welt nicht gerne gesehen, kommen aber dennoch immer wieder vor.

Angriffe auf Provinzen, in denen man EME hat sind möglich, allerdings wird der Angriff nach Ankunft nicht ausgeführt, außer man hat beim Abmarschieren ein Häkchen bei "in jedem Fall angreifen" gesetzt.


Achtung: Kündigt man ein Bündnis oder verlässt eine Allianz erlischt damit automatisch die Einmarscherlaubnis. Wenn eine Armee eines vorherigen Allianzmitgliedes oder verbündeten Spielers gerade auf oder über eigene Provinzen stationiert, wird er bei Ankunft in der nächsten Provinz diese automatisch angreifen. Stehende Truppen greifen nach EME-Entzug nicht automatisch an.